Europaweit fand die Hexenverfolgung von
1450-1792 statt. Der
Höhepunkt des Hexenwahns lag zwischen 1625 und 1630. Während dieser Zeit
wurde fast 1/20 der Bevölkerung hingerichtet. Ein ewiger Teufelskreis von
Anschuldigungen, Folterungen, Nennung von Mitschuldigen, Hexenproben und
falschen Geständnissen war los getreten. Die letzte Hexe wurde 1775
hingerichtet. Ausgangspunkt dieser Tragödie war der "Hexenhammer" von
Jakob Sprenger. Im "Hexenhammer" stand geschrieben wie eine Hexe zu
erkennen sei, wie sie zu foltern sei und wie man sie dazu brachte ein
Geständnis abzulegen, damit man sie auf den Scheiterhaufen werfen konnte.
200 Jahre lang wurden "Hexen" aufgrund des "Hexenhammer" verfolgt und
hingerichtet.
Es gab nicht nur weibliche Hexen, Männer wurden ebenso der Hexerei bezichtigt.
Je hässlicher eine Frau war, und je mehr Muttermale sie besaß umso eher fiel
sie dem Hexenwahn zum Opfer. Besonders Hebammen wurden oft angeklagt, da
im "Hexenhammer" stand, dass diese den Samen Satans den Neugeborenen
einpflanzen würden.
Ankläger waren zumeist die Reichen und sozial hoch Gestellten. Ihnen
konnte man nichts anhaben, sie spendeten der Kirche und waren somit von
vorn herein glaubhaft und ehrwürdig. Nach dem Ableben der "Hexen" wurde
die gesamte Habe, Grund und Boden an die Oberschichten verteilt.
Der damals gängige Satz: "Stets hänge man die Armen und gebe Haus und Hof
an die Reichen.", zeigt, aus welchem Grund „Hexen" getötet wurden.
Unliebsam gewordene Ehefrauen und Ehemänner konnte man sehr leicht, durch
eine Anklage der Hexerei, loswerden.
Von Hexen behauptete man, sie würden sich des Nachts mit Satan treffen,
kleine Kinder braten und dem Nachbarn die Ernte verderben. Man dichtete
ihnen an, sie würden Butter verderben und das Vieh verhexen.
Das Bild der Hexe wurde so dargestellt, dass es auf möglichst viele Frauen
passte. Nichts war leichter, als jemanden auf den Scheiterhaufen zu
bringen. Es genügte zu sagen, dass man des Nachts die Hexe ungewöhnliche
"Dinge" habe tun sehen. Sogar Kinder und Verbrecher konnten mühelos eine
Aussage machen, die bedingungslos geglaubt wurde.
Manche Richter sprachen pro Jahr 1000 sofortige Todesurteile aus.
Wurde eine Hexe festgesetzt, so musste man erproben, ob es auch eine Hexe
war. Dies geschah mit den so genannten Hexenproben. Eine davon war die
Wasserprobe. Die Hexe wurde an Händen und Füßen gefesselt und ins Wasser
geworfen. Ging sie unter und ertrank, war sie keine Hexe. Blieb sie
allerdings oben, ging das nicht mit rechten Dingen zu und war mit dem
Teufel im Bunde. Sie wurde unweigerlich zum Tode verurteilt.
Der Hintergrund für diese schreckliche Vorgehensweise war, dass Wasser
heilig war, da Christus in ihm die Taufe vornahm. Und heiliges Wasser nahm
nur reine Personen in sich auf.
Eine weitere Probe war die Nadelprobe. Man stach mit einer Nadel in ein
Muttermal, blutete die Stelle nicht, so war der Beweis erbracht, dass es
sich um eine Hexe handelte. Allerdings war die Nadel so präpariert, dass
sie die Haut des Opfers gar nicht berührte.
Die Wägeprobe besagte, dass eine Hexe ein bestimmtes Gewicht haben musste.
War die gewogene Person außer dem Toleranzbereich von 5kg war sie eine
Hexe.
Geständnisse wurden grundsätzlich mit Folter erpresst. War man im Vorfeld
schon geständig, gab es Strafmilderung. Was bedeutete, dass man nicht bei
lebendigem leibe verbrannt wurde, sondern vorher stranguliert wurde.
Mittäter, die unter Folter angegeben wurden, waren meist vorgesagte Namen
von Personen, die dem Bischoff im Wege standen. Oder aber, wer klug war,
gab den Namen seines Anklägers an.
Allerdings gab es auch schon früh mutige Menschen, die den Hexenwahn
verurteilten.
Unter ihnen der Trierer Jesuitenpater
Friedrich v. Spee, der Hexenprozesse als unrechtmäßige und als grausame
Justizmorde verurteilte. Spee schrieb wie die meisten Kritiker seine
Traktate gegen den Hexenwahn unter einem Pseudonym, um nicht seinerseits
auf dem Scheiterhaufen zu enden. Trotz dieser Vorsichtsmaßnahme musste er
vom Abt seines Klosters in Sicherheit gebracht werden. Trotz Spees
entschiedener Streitschrift "Cautio Criminalis" aus dem Jahr 1631 dauerte
es noch über 100 Jahre bis der letzte Hexenprozess sein Ende gefunden
hatte.
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