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Die Fehde war im Mittelalter ein Mittel des
mittelalterlichen Rechts diese war ein Privatkrieg im Gegensatz zum
Staatskrieg.
Damals war es Grundsatz, dass Recht und Friede eines Betroffenen in aller
erster Hinsicht von der Familie zu schützen seien. Nur im äußersten
Notfall wurde der Staat , das Volk hinzugezogen um zu richten.
Einem Verletzten stand es zu auf eigene Faust Rache zu nehmen und eine
Fehde zur Sühnung seines Vergehens zu
erzwingen. Da jedoch durch
dieses Federecht die Sicherheit
des Schwachen dem Starken
gegenüber in Frage stand, pflegte man zu Gunsten des Verletzten
einzuschreiten, wenn dieser von seinem Fehderecht keinen Gebrauch machen
wollte oder konnte. Der Verletzende wurde vor Gericht gebracht und
gezwungen dem Verletzten ein Wehrgeld (Sühnegeld als Entschädigung) zu
bezahlen. Wurde die Summe bezahlt traten beide wieder in den Friedenstand
zurück.
Ein solcher vor dem
Volksgericht ausgesprochener Friede wurde durch feierliche Sühnungsformeln
bekräftigt. Der Verletzte musste wegen des von Ihm gebrochenen Friedens an
das Volk , später noch dem König und Richter ein Friedensgeld berappen.
Das Federecht unterlag auch schon in früherer Zeit gewissen
Einschränkungen. So sollte gegen den, welcher sich auf dem Weg zum König
befand, zu Ihm ging oder von Ihm kam, das Recht der Fehderuhe zustehen.
(Königsfriede)
Derselbe Friede sollte herrschen in Kirchen und auf Gerichtsstellen.
(Kirchen-, Gerichtsfriede)
Später band man das Federecht an bestimmte Formen. Der Fehde musste mit
einem Fehdebrief angekündigt werde. (auch eine Absage) Verschont mussten
werden Personen und Sachen wie Wöchnerinnen, Pilger, Geistliche,
Schwerkranke, Kaufleute mit Ihren Waren, Feldarbeiter und Rebengärtner
außerhalb Ihres Hauses und während Ihrer Tätigkeit, als auch Götteshäuser
und Kirchhöfe.
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